Ehrenamtliche Mitarbeit in der Straffälligenhilfe
Wir haben gehört, dass Sie...
- noch eine sinnvolle Freizeitbeschäftigung suchen
- Abwechslung zum beruflichen Alltag brauchen
- den Wunsch haben, Benachteiligte in unserer Gesellschaft zu unterstützen
- weitere interessante MitarbeiterInnen kennen lernen möchten und
- neue Erfahrungen machen und Ihren Horizont erweitern wollen.
Kein Problem. Wir haben genau das Richtige für Sie!
Werden Sie ehrenamtliche Betreuerin /ehrenamtlicher Betreuer und begleiten Sie Menschen, die von Haft bedroht, inhaftiert, aus der Haft entlassen oder Angehörige sind.
Worum es geht
Straffällig gewordene Menschen und deren Angehörige befinden sich in einer Konfliktsituation und bedürfen einer besonderen Unterstützung.
Durch Ihr Engagement können Sie Betroffenen bei der Bewältigung von persönlichen Problemen helfen und das Gefühl des Isoliertseins vermindern.
Ihre möglichen Tätigkeitsbereiche:
- Betreuung von einzelnen Inhaftierten
- Durchführung von Gruppenarbeit, z.B. Gesprächs-, Kreativ-, oder Spielegruppen
- Briefkontakte
- Begleitung von Angehörigen
- Öffentlichkeitsarbeit
Sie sind mindestens 21 Jahre alt und bereit
- kontinuierlich über einen längeren Zeitraum mitzuarbeiten
- mindestens zwei Stunden Zeit in der Woche zu investieren
- Ihre individuellen und kreativen Fähigkeiten einzubringen
- sich mit Kriminalität auseinander zu setzen
- Ihre Tätigkeit zu reflektieren
- den Justizapparat kennen zu lernen und sich eventuell einer Sicherheitsüberprüfung zu unterziehen
Wir bieten Ihnen:
Damit Sie die Betreuungstätigkeit nicht unvorbereitet aufnehmen müssen, führen wir Sie umfassend ein, indem Sie Informationen erhalten, Erwartungen geklärt werden und Sie die Gelegenheit haben, mit MitarbeiterInnen der Justiz und der Straffälligenhilfe zu sprechen.
Weiterhin beschäftigen wir uns mit besonderen Themen aus dem Bereich der Straffälligenhilfe, wie z.B. verschiedene Tätergruppen, Behandlungs- und Therapiemöglichkeiten und Angebote der Nachbetreuung.
In Gruppen mit weiteren BetreuerInnen wird die Arbeit organisiert und reflektiert; Supervision kann zusätzlich wahrgenommen werden.
Mit der konkreten Betreuungsarbeit beginnen Sie erst dann, wenn Sie sich ausreichend vorbereitet fühlen.
Den Tätigkeitsbereich bestimmen Sie selbst, ebenso, ob Sie die Betreuung alleine übernehmen möchten oder mit einer weiteren Person.