Katholischer Verein für soziale Dienste in Bochum e.V.

Sachverhaltsermittlungen nach dem Betreuungsgesetz

Über die Einrichtung einer neuen Betreuung entscheidet das Betreuungsgericht. Zudem muss das Gericht regelmässig, spätestens jedoch nach fünf Jahren, die weitere Erforderlichkeit der Betreuung überprüfen.

Zur Entscheidungsfindung benötigt das Gericht u.a. ein Sozialgutachten, das es bei der Betreuungsstelle der Stadt Bochum anfordert. Der SKM erstellt dann im Auftrage der Stadt Bochum als einer von sechs Bochumer Betreuungsvereinen ein solches Gutachten.

In den Gutachten werden die Lebensverhältnisse der Betroffenen dargestellt, es wird eine Einschätzung zum nötigen Betreuungsbedarf und dessen Umfang abgegeben sowie eine geeignete Betreuungsperson vorgeschlagen.

Die Beteiligung der Bochumer Betreuungsvereine an diesem Verfahren ist bundesweit einmalig und wird als “Bochumer Modell” bezeichnet.

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