Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen
Niemand ist davor geschützt, durch die Folgen einer Krankheit, eines Unfalls oder des Älterwerdens seine persönliche Handlungs- und Entscheidungsfähigkeit zu verlieren.
Im Rahmen einer Vorsorgevollmacht oder einer Betreuungsverfügung können Sie die Richtlinien für spätere Lebensentscheidungen heute schon bestimmen und somit eine Person benennen, die Ihre Geschicke leiten wird.
Über die genaue Form und den verantwortungsvollen Umgang mit solch weitreichenden Vollmachten informieren und beraten wir Sie gerne.
Im Folgenden finden Sie ein Formblatt für eine Vorsorgevollmacht, welches vom Amtsgericht Bochum empfohlen wird.