Führung von rechtlichen Betreuungen
Ist ein Mensch aufgrund einer Erkrankung oder Behinderung nicht mehr in der Lage, seine Angelegenheiten selbständig zu besorgen und seine Interessen zu vertreten, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine rechtliche Betreuung vom Amtsgericht eingerichtet werden.
In Fällen, in denen ein Familienangehöriger oder eine ehrenamtlich tätige Person für ein solches Amt nicht zur Verfügung stehen, kann ein hauptamtlicher Mitarbeiter/eine hauptamtliche Mitarbeiterin unseres Vereins eine solche Aufgabe übernehmen.
Alle Maßnahmen zur Verbesserung der Lebenssituation bzw. zum Erhalt von bestehender Lebensqualität werden am Wohl und Willen der Betreuten orientiert und entsprechend geplant, organisiert und durchgeführt.
Der SKM Bochum verfügt in diesem Tätigkeitsfeld der Sozialarbeit über langjährige Erfahrungen.